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   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 9 A 1925/98   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 9 A 1925/98 (https://dejure.org/1998,12978)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.06.1998 - 9 A 1925/98 (https://dejure.org/1998,12978)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - 9 A 1925/98 (https://dejure.org/1998,12978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Unzulässigkeit eines Kostenansatzes i.R.d. Straßenreinigungsgebühren hinsichtlich der Berücksichtigung der Kosten für die Papierkorbentleerung; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Heranziehungsbescheids über Grundbesitzabgaben hinsichtlich der ...

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 13 K 5876/95
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 9 A 1925/98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1994 - 9 A 1248/92

    Betriebswirtschafliche Grundsätze; Kalkulatorische Abschreibungen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 9 A 1925/98
    vgl. OVG NW, Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 -, GemH 1994, 233 (238).

    vgl. OVG NW, Urteil vom 5. August 1994, a.a.O., S. 233.

    Der erkennende Senat hat im Verfahren 9 A 1248/92 auf der Grundlage eines betriebswirtschaftlichen Sachverständigengutachtens festgestellt, daß es einen betriebswirtschaftlichen Grundsatz, wonach eine kalkulatorische (Real-)Verzinsung auf der Grundlage eines Wiederbeschaffungszeitwertes, mithin eines Fiktivvermögens, erfolgen kann, nicht gibt, vgl. OVG NW, Urteil vom 5. August 1994, a.a.O., S. 238, so daß das vom Verwaltungsgericht als Wiederbeschaffungszeitwertmodell" bezeichnete Kalkulationsverfahren von vornherein unzulässig ist und im übrigen schon aufgrund der gebotenen periodenbezogenen Betrachtungsweise auch nicht mit dem Hinweis auf eine lediglich den gesamten Abschreibungszeitraum in den Blick nehmende finanzmathematische Gleichwertigkeit" gerechtfertigt werden kann.

    Der erkennende Senat hat in dem Verfahren 9 A 1248/92 hinsichtlich der kalkulatorischen Abschreibungen - ebenfalls auf der Grundlage eines betriebswirtschaftlichen Sachverständigengutachtens - festgestellt, daß die Verwendung von Wiederbeschaffungswerten in der Kostenrechnung ... in der Betriebswirtschaftslehre nach wie vor als richtig anerkannt" ist, vgl. OVG NW, Urteil vom 5. August 1994, a.a.O., S. 236, so daß nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen sowohl die Bemessung der kalkulatorischen Abschreibungen nach Anschaffungswerten als auch nach Wiederbeschaffungszeitwerten zulässig ist.

    W. , Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre", das bereits in der Fassung der 17. Auflage 1990 im Urteil des Senats vom 5. August 1994, a.a.O., S. 235, als Lehrmeinung mit beachtlichem Gewicht qualifiziert worden und das im Jahr 1996 nunmehr in der 19. neubearbeiteten und insgesamt einer kritischen Durchsicht unterzogenen (vgl. Vorwort zur 19. Auflage) Auflage erschienen ist, für den Bereich der kalkulatorischen Kostenarten nach wie vor ausdrücklich vertreten, daß die kalkulatorischen Abschreibungen auf der Basis der Wiederbeschaffungskosten der jeweiligen Rechnungsperiode" vorgenommen würden, vgl. W. , a.a.O., S. 1263, und die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals zum Kalkulationszinsfuß, "d.h. zu den Konditionen der günstigsten Fremdkapitalbeschaffungsmöglichkeit bzw. den Konditionen der optimalen Alternativanlage", die kalkulatorischen Zinsen darstelle.

    Da es aber, wie dargelegt, einerseits betriebswirtschaftliche Grundsätze gibt, wonach kalkulatorische Abschreibungen sowohl nach dem Anschaffungs- als auch nach dem Wiederbeschaffungszeitwert bemessen werden können und in beiden Alternativen eine Kombination mit einer kalkulatorischen Nominalverzinsung auf der Grundlage von Anschaffungswerten zulässig ist, andererseits aber die zurückgeflossenen Abschreibungen haushaltsrechtlich den Gemeinden zustehen und nicht den Gebührenpflichtigen zuzuschreiben sind, vgl. insoweit OVG NW, Urteil vom 5. August 1994 - a.a.O., S. 236, bestimmen ausschließlich diese Rahmenbedingungen das Ziel" einer Gebührenkalkulation.

    vgl. insoweit OVG NW, Urteil vom 5. August 1994 - a.a.O., S. 235 f., sowie Urteil vom 19. Mai 1995, a.a.O., S. 316, in denen die Aufsätze von: Gawel, Zur Rechtfertigung von Wiederbeschaffungszeitwerten in der Kalkulation kommunaler Benutzungsgebühren, KStZ 1994, 81, ders., Zur kalkulatorischen Verzinsung des Kapitals kommunaler Gebührenhaushalte, GemH 1994, 222, und Brüning, Der zulässige Rahmen für den Ansatz kalkulatorischer Kosten, KStZ 1990, 41, ders., Gebührenkalkulation: Verdeckte Gewinne sind weiterhin möglich, KStZ 1994, 201, einschließlich der von Brüning hierin aufgestellten finanzmathematischen Beispielsrechnungen, auf die sich das Verwaltungsgericht maßgeblich stützt, berücksichtigt worden sind.

    Friktionen, die sich aus der Inkorporation von allgemeinen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen in die Grundlagen der Gebührenkalkulation von öffentlichen Einrichtungen ergeben, mögen de lege ferenda bedenkenswert sein, vgl. insoweit OVG NW, Urteil vom 5. August 1994 - a.a.O., S. 23; Urteil vom 6. Juni 1997 - 9 A 5742/95 - Urteil vom 1. Juli 1997 - 9 A 6103/97;.

    Die Gebührensätze der 2. Änderungssatzung haben auf der Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung 1995 und der in zulässiger Weise nachgereichten, vgl. zur Zulässigkeit des Nachschiebens von Betriebsabrechnungen und sonstigen Nachberechnungen: OVG NW, Urteil vom 5. August 1994, a.a.O, sowie etwa: OVG NW, Urteil vom 19. September 1997 - 9 A 3373/96 - , Nachberechnung ebenfalls Bestand.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1995 - 9 A 560/93

    Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 9 A 1925/98
    vgl. OVG NW, Urteil vom 19. Mai 1995 - 9 A 560/93 -, StuGR 1995, 315.

    vgl. insoweit OVG NW, Urteil vom 5. August 1994 - a.a.O., S. 235 f., sowie Urteil vom 19. Mai 1995, a.a.O., S. 316, in denen die Aufsätze von: Gawel, Zur Rechtfertigung von Wiederbeschaffungszeitwerten in der Kalkulation kommunaler Benutzungsgebühren, KStZ 1994, 81, ders., Zur kalkulatorischen Verzinsung des Kapitals kommunaler Gebührenhaushalte, GemH 1994, 222, und Brüning, Der zulässige Rahmen für den Ansatz kalkulatorischer Kosten, KStZ 1990, 41, ders., Gebührenkalkulation: Verdeckte Gewinne sind weiterhin möglich, KStZ 1994, 201, einschließlich der von Brüning hierin aufgestellten finanzmathematischen Beispielsrechnungen, auf die sich das Verwaltungsgericht maßgeblich stützt, berücksichtigt worden sind.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.1995 - 9 A 2251/93

    Gebührenkalkulation; Ersetzung fehlerhafter Ansätze; Nachkalkulation;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 9 A 1925/98
    Die aufgeführten Personalkosten in Höhe von 1.917.700,--DM sind ebenso wie die "ZVK-Kosten" entsprechend der Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. OVG NW, Urteil vom 24. Juli 1995 - 9 A 2251/93 -, StuGR 1995, 486, um die anlagenbezogenen Eigenleistungen bereinigt worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.1997 - 9 A 3373/96

    Anlagegüter; Nutzungsdauer; Erreichung der Prognose; Wertermittlung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 9 A 1925/98
    Die Gebührensätze der 2. Änderungssatzung haben auf der Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung 1995 und der in zulässiger Weise nachgereichten, vgl. zur Zulässigkeit des Nachschiebens von Betriebsabrechnungen und sonstigen Nachberechnungen: OVG NW, Urteil vom 5. August 1994, a.a.O, sowie etwa: OVG NW, Urteil vom 19. September 1997 - 9 A 3373/96 - , Nachberechnung ebenfalls Bestand.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1997 - 9 A 1921/95

    Satzungsregelung; Gemeinde ; Benutzungsgebühren ; Niederschlagswasserbeseitigung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 9 A 1925/98
    Der erkennende Senat hat die Berechnung für den Veranlagungszeitraum 1993 bereits im Urteil vom 20. März 1997 im Verfahren 9 A 1921/95, NWVBl. 1997, 422, überprüft und den einzelnen Ansätzen nach für zulässig erachtet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1992 - 9 A 835/91

    Ansatzfähige Kosten; Öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 9 A 1925/98
    vgl. schon: OVG NW, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 9 A 835/91 -, StuGR 1993, 313.
  • BVerwG, 10.11.1983 - 3 C 56.82

    Werbeverbot - Medizinisches Gutachten - Ernährungswissenschaftliches Gutachten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 9 A 1925/98
    vgl. zur Ablehnung eines Beweisantrages auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen eigener Sachkunde des Gerichts: BVerwG, Urteil vom 10. November 1983 - 3 C 56.82 -, BVerwGE 68, 177 (182).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1998 - 9 A 5709/97

    Gebührenkalkulation, Nominalzins, Kanalbestandspläne

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 9 A 1925/98
    Dies habe das Berufungsgericht mit seinem Urteil vom 19. Mai 1998 im Verfahren 9 A 5709/97 festgestellt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 9 A 1926/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Heranziehungsbescheids über

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 9 A 1925/98
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, des hierzu beigezogenen Verwaltungsvorgangs des Beklagten und der zum Verfahren 9 A 1926/98 beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten, die sämtlich zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind, Bezug genommen.
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